Operatoren MathematikBaden-Württemberg
Die amtliche Operatorenliste des Landes im Wortlaut — 18 Operatoren mit Anforderungsbereich, Beispiel und Quelle, in der Reihenfolge der Quelle.
Baden-Württemberg verweist im Facherlass für die Abiturprüfung 2027 auf den Grundstock von Operatoren des IQB (Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen); die Erklärungen hier stammen wörtlich daraus. Der Grundstock ordnet den Operatoren keine Anforderungsbereiche zu, deshalb fehlt diese Angabe hier. Wo der Grundstock mehrere Operatoren zusammenfasst, etwa „bestimmen, ermitteln“, stehen sie hier einzeln mit derselben Erklärung. Der Bildungsplan 2016 für das Gymnasium enthält daneben eine landeseigene Liste mit Zuordnung zu den Anforderungsbereichen (zum Beispiel „begründen“ im Bereich III, „berechnen“ im Bereich I), die für den Unterricht gilt; sie ist hier nicht aufgenommen, damit nicht zwei abweichende Erklärungen desselben Operators nebeneinanderstehen.
Was Anforderungsbereiche sind
Die Kultusministerkonferenz ordnet jede Prüfungsaufgabe einem von drei Anforderungsbereichen zu. Der Bereich sagt, welche Leistung verlangt ist; der Operator ist das Wort in der Aufgabe, an dem man ihn erkennt.
- I
- Wiedergeben — Bekanntes nennen, beschreiben, zusammenfassen.
- II
- Anwenden — Gelerntes auf neues Material übertragen, analysieren, erläutern.
- III
- Beurteilen und Entwickeln — begründet werten, Stellung nehmen, eigene Lösungen entwerfen.
Alle Operatoren
18 Operatoren
Die Quelle ordnet diesen Operatoren keine Anforderungsbereiche zu; ein Filter danach entfällt deshalb.
angeben
„Für die Angabe bzw. Nennung ist keine Begründung notwendig.“
Quelle: Aufgaben für das Fach Mathematik – Grundstock von Operatoren, Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB) – Gemeinsame Abituraufgabenpools der Länder, Stand 28.02.2019, abgerufen am 14.09.2026
nennen
„Für die Angabe bzw. Nennung ist keine Begründung notwendig.“
Quelle: Aufgaben für das Fach Mathematik – Grundstock von Operatoren, Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB) – Gemeinsame Abituraufgabenpools der Länder, Stand 28.02.2019, abgerufen am 14.09.2026
entscheiden
„Für die Entscheidung ist keine Begründung notwendig.“
Quelle: Aufgaben für das Fach Mathematik – Grundstock von Operatoren, Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB) – Gemeinsame Abituraufgabenpools der Länder, Stand 28.02.2019, abgerufen am 14.09.2026
beurteilen
„Das zu fällende Urteil ist zu begründen.“
Quelle: Aufgaben für das Fach Mathematik – Grundstock von Operatoren, Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB) – Gemeinsame Abituraufgabenpools der Länder, Stand 28.02.2019, abgerufen am 14.09.2026
beschreiben
„Bei einer Beschreibung kommt einer sprachlich angemessenen Formulierung und ggf. einer korrekten Verwendung der Fachsprache besondere Bedeutung zu. Eine Begründung für die Beschreibung ist nicht notwendig.“
Quelle: Aufgaben für das Fach Mathematik – Grundstock von Operatoren, Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB) – Gemeinsame Abituraufgabenpools der Länder, Stand 28.02.2019, abgerufen am 14.09.2026
erläutern
„Die Erläuterung liefert Informationen, mithilfe derer sich z. B. das Zustandekommen einer grafischen Darstellung oder ein mathematisches Vorgehen nachvollziehen lassen.“
Quelle: Aufgaben für das Fach Mathematik – Grundstock von Operatoren, Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB) – Gemeinsame Abituraufgabenpools der Länder, Stand 28.02.2019, abgerufen am 14.09.2026
deuten
„Die Deutung bzw. Interpretation stellt einen Zusammenhang her z. B. zwischen einer grafischen Darstellung, einem Term oder dem Ergebnis einer Rechnung und einem vorgegebenen Sachzusammenhang.“
Quelle: Aufgaben für das Fach Mathematik – Grundstock von Operatoren, Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB) – Gemeinsame Abituraufgabenpools der Länder, Stand 28.02.2019, abgerufen am 14.09.2026
interpretieren
„Die Deutung bzw. Interpretation stellt einen Zusammenhang her z. B. zwischen einer grafischen Darstellung, einem Term oder dem Ergebnis einer Rechnung und einem vorgegebenen Sachzusammenhang.“
Quelle: Aufgaben für das Fach Mathematik – Grundstock von Operatoren, Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB) – Gemeinsame Abituraufgabenpools der Länder, Stand 28.02.2019, abgerufen am 14.09.2026
begründen
„Aussagen oder Sachverhalte sind durch logisches Schließen zu bestätigen. Die Art des Vorgehens kann – sofern nicht durch einen Zusatz anders angegeben – frei gewählt werden (z. B. Anwenden rechnerischer oder grafischer Verfahren). Das Vorgehen ist darzustellen.“
Quelle: Aufgaben für das Fach Mathematik – Grundstock von Operatoren, Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB) – Gemeinsame Abituraufgabenpools der Länder, Stand 28.02.2019, abgerufen am 14.09.2026
nachweisen
„Aussagen oder Sachverhalte sind durch logisches Schließen zu bestätigen. Die Art des Vorgehens kann – sofern nicht durch einen Zusatz anders angegeben – frei gewählt werden (z. B. Anwenden rechnerischer oder grafischer Verfahren). Das Vorgehen ist darzustellen.“
Quelle: Aufgaben für das Fach Mathematik – Grundstock von Operatoren, Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB) – Gemeinsame Abituraufgabenpools der Länder, Stand 28.02.2019, abgerufen am 14.09.2026
zeigen
„Aussagen oder Sachverhalte sind durch logisches Schließen zu bestätigen. Die Art des Vorgehens kann – sofern nicht durch einen Zusatz anders angegeben – frei gewählt werden (z. B. Anwenden rechnerischer oder grafischer Verfahren). Das Vorgehen ist darzustellen.“
Quelle: Aufgaben für das Fach Mathematik – Grundstock von Operatoren, Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB) – Gemeinsame Abituraufgabenpools der Länder, Stand 28.02.2019, abgerufen am 14.09.2026
berechnen
„Die Berechnung ist ausgehend von einem Ansatz darzustellen.“
Quelle: Aufgaben für das Fach Mathematik – Grundstock von Operatoren, Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB) – Gemeinsame Abituraufgabenpools der Länder, Stand 28.02.2019, abgerufen am 14.09.2026
bestimmen
„Die Art des Vorgehens kann – sofern nicht durch einen Zusatz anders angegeben – frei gewählt werden (z. B. Anwenden rechnerischer oder grafischer Verfahren). Das Vorgehen ist darzustellen.“
Quelle: Aufgaben für das Fach Mathematik – Grundstock von Operatoren, Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB) – Gemeinsame Abituraufgabenpools der Länder, Stand 28.02.2019, abgerufen am 14.09.2026
ermitteln
„Die Art des Vorgehens kann – sofern nicht durch einen Zusatz anders angegeben – frei gewählt werden (z. B. Anwenden rechnerischer oder grafischer Verfahren). Das Vorgehen ist darzustellen.“
Quelle: Aufgaben für das Fach Mathematik – Grundstock von Operatoren, Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB) – Gemeinsame Abituraufgabenpools der Länder, Stand 28.02.2019, abgerufen am 14.09.2026
untersuchen
„Die Art des Vorgehens kann – sofern nicht durch einen Zusatz anders angegeben – frei gewählt werden (z. B. Anwenden rechnerischer oder grafischer Verfahren). Das Vorgehen ist darzustellen.“
Quelle: Aufgaben für das Fach Mathematik – Grundstock von Operatoren, Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB) – Gemeinsame Abituraufgabenpools der Länder, Stand 28.02.2019, abgerufen am 14.09.2026
grafisch darstellen
„Die grafische Darstellung bzw. Zeichnung ist möglichst genau anzufertigen.“
Quelle: Aufgaben für das Fach Mathematik – Grundstock von Operatoren, Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB) – Gemeinsame Abituraufgabenpools der Länder, Stand 28.02.2019, abgerufen am 14.09.2026
zeichnen
„Die grafische Darstellung bzw. Zeichnung ist möglichst genau anzufertigen.“
Quelle: Aufgaben für das Fach Mathematik – Grundstock von Operatoren, Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB) – Gemeinsame Abituraufgabenpools der Länder, Stand 28.02.2019, abgerufen am 14.09.2026
skizzieren
„Die Skizze ist so anzufertigen, dass sie das im betrachteten Zusammenhang Wesentliche grafisch beschreibt.“
Quelle: Aufgaben für das Fach Mathematik – Grundstock von Operatoren, Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB) – Gemeinsame Abituraufgabenpools der Länder, Stand 28.02.2019, abgerufen am 14.09.2026
- Facherlass für die Abiturprüfung 2027 (allgemein bildende Gymnasien), Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, Stand 09.09.2025, abgerufen am 14.09.2026
- Aufgaben für das Fach Mathematik – Grundstock von Operatoren, Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB) – Gemeinsame Abituraufgabenpools der Länder, Stand 28.02.2019, abgerufen am 14.09.2026
- Bildungsplan 2016 – Gymnasium – Mathematik – 4. Operatoren, Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg – Bildungsplan 2016 Gymnasium, Stand 23.03.2016, abgerufen am 14.09.2026
Kein amtliches Angebot. Verbindlich ist allein die Operatorenliste des Landes; sie ist an jedem Operator verlinkt.