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Operatoren · Abitur 2027 · Nordrhein-Westfalen

Operatoren MathematikNordrhein-Westfalen

Die amtliche Operatorenliste des Landes im Wortlaut — 18 Operatoren mit Anforderungsbereich, Beispiel und Quelle, in der Reihenfolge der Quelle.

amtlich bestätigt

Grundlage ist die amtliche Operatorenübersicht des Landes für Mathematik. Sie ordnet die Operatoren nicht einzelnen Anforderungsbereichen zu, sondern stellt fest, dass sich grundsätzlich alle Operatoren auf alle drei Anforderungsbereiche beziehen können; deshalb sind hier jeweils alle drei angegeben. Wo die Liste mehrere Operatoren zusammenfasst, etwa „bestimmen, ermitteln“, stehen sie hier einzeln mit derselben Erklärung. Operatoren können in der Aufgabe durch Zusätze wie „rechnerisch“ oder „grafisch“ näher bestimmt werden; die zugelassenen Hilfsmittel darfst du verwenden, sofern kein solcher Zusatz das ausschließt.

Was Anforderungsbereiche sind

Die Kultusministerkonferenz ordnet jede Prüfungsaufgabe einem von drei Anforderungsbereichen zu. Der Bereich sagt, welche Leistung verlangt ist; der Operator ist das Wort in der Aufgabe, an dem man ihn erkennt.

I
Wiedergeben — Bekanntes nennen, beschreiben, zusammenfassen.
II
Anwenden — Gelerntes auf neues Material übertragen, analysieren, erläutern.
III
Beurteilen und Entwickeln — begründet werten, Stellung nehmen, eigene Lösungen entwerfen.

Alle Operatoren

Anforderungsbereich

18 Operatoren

  1. angeben

    Anforderungsbereiche I, II und III
    Für die Angabe bzw. Nennung ist keine Begründung notwendig.

    Quelle: abitur.nrw – Mathematik – Übersicht über die Operatoren (gültig ab dem Abitur 2023), angepasst 2026, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (Standardsicherung NRW), Stand 23.03.2026, abgerufen am 14.09.2026

  2. nennen

    Anforderungsbereiche I, II und III
    Für die Angabe bzw. Nennung ist keine Begründung notwendig.

    Quelle: abitur.nrw – Mathematik – Übersicht über die Operatoren (gültig ab dem Abitur 2023), angepasst 2026, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (Standardsicherung NRW), Stand 23.03.2026, abgerufen am 14.09.2026

  3. entscheiden

    Anforderungsbereiche I, II und III
    Für die Entscheidung ist keine Begründung notwendig.

    Quelle: abitur.nrw – Mathematik – Übersicht über die Operatoren (gültig ab dem Abitur 2023), angepasst 2026, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (Standardsicherung NRW), Stand 23.03.2026, abgerufen am 14.09.2026

  4. beurteilen

    Anforderungsbereiche I, II und III
    Das zu fällende Urteil ist zu begründen.

    Quelle: abitur.nrw – Mathematik – Übersicht über die Operatoren (gültig ab dem Abitur 2023), angepasst 2026, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (Standardsicherung NRW), Stand 23.03.2026, abgerufen am 14.09.2026

  5. beschreiben

    Anforderungsbereiche I, II und III
    Bei einer Beschreibung kommt einer sprachlich angemessenen Formulierung und ggf. einer korrekten Verwendung der Fachsprache besondere Bedeutung zu. Eine Begründung für die Beschreibung ist nicht notwendig.

    Quelle: abitur.nrw – Mathematik – Übersicht über die Operatoren (gültig ab dem Abitur 2023), angepasst 2026, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (Standardsicherung NRW), Stand 23.03.2026, abgerufen am 14.09.2026

  6. erläutern

    Anforderungsbereiche I, II und III
    Die Erläuterung liefert Informationen, mithilfe derer sich z. B. das Zustandekommen einer grafischen Darstellung oder ein mathematisches Vorgehen nachvollziehen lassen.

    Quelle: abitur.nrw – Mathematik – Übersicht über die Operatoren (gültig ab dem Abitur 2023), angepasst 2026, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (Standardsicherung NRW), Stand 23.03.2026, abgerufen am 14.09.2026

  7. deuten

    Anforderungsbereiche I, II und III
    Die Deutung bzw. Interpretation stellt einen Zusammenhang her z. B. zwischen einer grafischen Darstellung, einem Term oder dem Ergebnis einer Rechnung und einem vorgegebenen Sachzusammenhang.

    Quelle: abitur.nrw – Mathematik – Übersicht über die Operatoren (gültig ab dem Abitur 2023), angepasst 2026, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (Standardsicherung NRW), Stand 23.03.2026, abgerufen am 14.09.2026

  8. interpretieren

    Anforderungsbereiche I, II und III
    Die Deutung bzw. Interpretation stellt einen Zusammenhang her z. B. zwischen einer grafischen Darstellung, einem Term oder dem Ergebnis einer Rechnung und einem vorgegebenen Sachzusammenhang.

    Quelle: abitur.nrw – Mathematik – Übersicht über die Operatoren (gültig ab dem Abitur 2023), angepasst 2026, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (Standardsicherung NRW), Stand 23.03.2026, abgerufen am 14.09.2026

  9. begründen

    Anforderungsbereiche I, II und III
    Aussagen oder Sachverhalte sind durch logisches Schließen zu bestätigen. Die Art des Vorgehens kann – sofern nicht durch einen Zusatz anders angegeben – frei gewählt werden (z. B. Anwenden rechnerischer oder grafischer Verfahren). Das Vorgehen ist darzustellen.

    Quelle: abitur.nrw – Mathematik – Übersicht über die Operatoren (gültig ab dem Abitur 2023), angepasst 2026, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (Standardsicherung NRW), Stand 23.03.2026, abgerufen am 14.09.2026

  10. nachweisen

    Anforderungsbereiche I, II und III
    Aussagen oder Sachverhalte sind durch logisches Schließen zu bestätigen. Die Art des Vorgehens kann – sofern nicht durch einen Zusatz anders angegeben – frei gewählt werden (z. B. Anwenden rechnerischer oder grafischer Verfahren). Das Vorgehen ist darzustellen.

    Quelle: abitur.nrw – Mathematik – Übersicht über die Operatoren (gültig ab dem Abitur 2023), angepasst 2026, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (Standardsicherung NRW), Stand 23.03.2026, abgerufen am 14.09.2026

  11. zeigen

    Anforderungsbereiche I, II und III
    Aussagen oder Sachverhalte sind durch logisches Schließen zu bestätigen. Die Art des Vorgehens kann – sofern nicht durch einen Zusatz anders angegeben – frei gewählt werden (z. B. Anwenden rechnerischer oder grafischer Verfahren). Das Vorgehen ist darzustellen.

    Quelle: abitur.nrw – Mathematik – Übersicht über die Operatoren (gültig ab dem Abitur 2023), angepasst 2026, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (Standardsicherung NRW), Stand 23.03.2026, abgerufen am 14.09.2026

  12. berechnen

    Anforderungsbereiche I, II und III
    Die Berechnung ist ausgehend von einem Ansatz darzustellen.

    Quelle: abitur.nrw – Mathematik – Übersicht über die Operatoren (gültig ab dem Abitur 2023), angepasst 2026, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (Standardsicherung NRW), Stand 23.03.2026, abgerufen am 14.09.2026

  13. bestimmen

    Anforderungsbereiche I, II und III
    Die Art des Vorgehens kann – sofern nicht durch einen Zusatz anders angegeben – frei gewählt werden (z. B. Anwenden rechnerischer oder grafischer Verfahren). Das Vorgehen ist darzustellen.

    Quelle: abitur.nrw – Mathematik – Übersicht über die Operatoren (gültig ab dem Abitur 2023), angepasst 2026, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (Standardsicherung NRW), Stand 23.03.2026, abgerufen am 14.09.2026

  14. ermitteln

    Anforderungsbereiche I, II und III
    Die Art des Vorgehens kann – sofern nicht durch einen Zusatz anders angegeben – frei gewählt werden (z. B. Anwenden rechnerischer oder grafischer Verfahren). Das Vorgehen ist darzustellen.

    Quelle: abitur.nrw – Mathematik – Übersicht über die Operatoren (gültig ab dem Abitur 2023), angepasst 2026, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (Standardsicherung NRW), Stand 23.03.2026, abgerufen am 14.09.2026

  15. untersuchen

    Anforderungsbereiche I, II und III
    Die Art des Vorgehens kann – sofern nicht durch einen Zusatz anders angegeben – frei gewählt werden (z. B. Anwenden rechnerischer oder grafischer Verfahren). Das Vorgehen ist darzustellen.

    Quelle: abitur.nrw – Mathematik – Übersicht über die Operatoren (gültig ab dem Abitur 2023), angepasst 2026, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (Standardsicherung NRW), Stand 23.03.2026, abgerufen am 14.09.2026

  16. grafisch darstellen

    Anforderungsbereiche I, II und III
    Die grafische Darstellung bzw. Zeichnung ist möglichst genau anzufertigen.

    Quelle: abitur.nrw – Mathematik – Übersicht über die Operatoren (gültig ab dem Abitur 2023), angepasst 2026, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (Standardsicherung NRW), Stand 23.03.2026, abgerufen am 14.09.2026

  17. zeichnen

    Anforderungsbereiche I, II und III
    Die grafische Darstellung bzw. Zeichnung ist möglichst genau anzufertigen.

    Quelle: abitur.nrw – Mathematik – Übersicht über die Operatoren (gültig ab dem Abitur 2023), angepasst 2026, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (Standardsicherung NRW), Stand 23.03.2026, abgerufen am 14.09.2026

  18. skizzieren

    Anforderungsbereiche I, II und III
    Die Skizze ist so anzufertigen, dass sie das im betrachteten Zusammenhang Wesentliche grafisch beschreibt.

    Quelle: abitur.nrw – Mathematik – Übersicht über die Operatoren (gültig ab dem Abitur 2023), angepasst 2026, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (Standardsicherung NRW), Stand 23.03.2026, abgerufen am 14.09.2026

Quellen
  1. abitur.nrw – Mathematik – Übersicht über die Operatoren (gültig ab dem Abitur 2023), angepasst 2026, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (Standardsicherung NRW), Stand 23.03.2026, abgerufen am 14.09.2026

Kein amtliches Angebot. Verbindlich ist allein die Operatorenliste des Landes; sie ist an jedem Operator verlinkt.